AGB´s

§ 1 Vertragsschluss

Verbindliche Anmeldungen zum Schwimmkurs können , per Anmeldung über die Seite:  http://www.elke-leisge.de/ ,erfolgen. Zu jedem Kurs wird nur eine begrenzte Anzahl an Personen aufgenommen. Wird die Teilnahme an einem Schwimmkurs trotz Anmeldung nicht wahrgenommen, so ist der Kurspreis trotzdem zur Zahlung fällig. Die Schwimmschule kann bei Vorlage eines Attestes den Kurspreis ganz oder teilweise erlassen. Die Eltern erhalten für die Anmeldung ein Anmeldeformular, Haftungs- und Einverständniserklärung sowie ein Informationsblatt zum Schwimmkurs.

§ 2 Kursdauer

Ein Schwimmkurse, Wassergewöhnung sowie Aquafitness erstrecken sich über 10 Stunden (pro Einheit = 45 Minuten).

 Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Babyschwimmen, erstreckt sich über 10 Kursstunden je 30 Minuten. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Kündigungen

Die Kursgebühr ist grundsätzlich vor Beginn des Kurses (Überweisung) in voller Höhe zur Zahlung fällig. Wird ein Schwimmkurs 10 Tage vor Kursbeginn abgesagt, so sind 50 Prozent der Kursgebühr fällig und wenn der Kurs 1 Tag vor Kursbeginn abgesagt wird, ist in diesem Falle die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Kursplatz fällig.

Vertragskündigungen haben immer schriftlich zu erfolgen, ein Telefonanruf reicht NICHT aus! Bei unpünktlichen oder nicht eingegangenen Zahlungen hat die Schwimmschule Elke-Leisge ein Leistungsverweigerungsrecht bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Kursgebühr. Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr in Höhe 15€ fällig. Bei einem Verschieben des Kurses ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig. Kündigungen und Absagen für einen gebuchten Kurs können nur schriftlich an die Schwimmschule Elke Leisge erfolgen.

§ 4 Krankheit des Teilnehmers; Kursausfall durch die Schwimmschule

Fernbleiben vom Kurs führt nicht zur Rückerstattung gezahlter Kursgebühren oder zu Nachholstunden. Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen die Kursgebühr zurückzuerstatten und die fehlenden Unterrichtsstunden nachzuholen. Nachholtermine für krankheitsbedingt entschuldigte Stunden ( Mit Attest und mindestens 4  hintereinander folgende Fehlstunden ) können von der Schwimmschule Elke Leisge  nicht erstattet werden, nur wenn Möglichkeit besteht und Abgesprochen ist Nachgeholt werden.

 Bei nachgewiesener Krankheit (mit ärztlichem Attest) können bei einem Ausfall von mehr als 4 Kurstagen die Kurstage gutgeschrieben und bei einem Folgekurs angerechnet werden. Diese Gutschrift hat eine Gültigkeit von max. 1/2 Jahr. Ein neuer Kurs ist gesondert zu buchen. Diese Regelungen gelten auch für Privat- und Einzelunterricht. Die Schwimmschule Elke Leisge behält sich vor, ein Kind innerhalb eines Kurses zurückzustellen, wenn dieses aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr dem Ablauf des Unterrichts folgen kann.

Bei einem Kursausfall durch die Schwimmschule (z. B. betriebliche Konflikte oder Krankheit des Schwimmlehrers) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursbeitrages oder einen Schadensersatzanspruch. Die Kursdauer des Vertrages verlängert sich dann um die Dauer des Kursausfalles.

§ 5 Haftung, Hausordnung, Sicherheit

Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebs- Haftpflichtversicherung. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenstände des Hallenbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teilnehmern bzw. für die Kinder übernehmen hier ausschließlich die Eltern die Haftung. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Kursteilnehmer vor oder nach Beginn des Kurses erleidet. Die Aufsichtspflicht der/des Schwimmlehrer/s begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurs Zeit des Schwimmkurses. Vor Beginn und nach Ende der Kurs Zeit übernimmt die Schwimmschule keine Verantwortung und Haftung für die Schwimmkursteilnehmer. Die Eltern bzw. Begleitpersonen müssen die Kinder persönlich zum Treffpunkt begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen. Die Kinder sind am Ende des Kurses pünktlich abzuholen. Eine Aufsicht der Kinder vor Beginn und nach Ende der Kurs Zeit durch die/den Schwimmlehrer ist nicht möglich. Die Kursteilnehmer, Eltern oder Begleitpersonen betreten und nutzen das Hallenbad auf eigene Gefahr. Eine Begleitung der Kinder in die Duschen oder Umkleideräume vor Beginn und nach Ende des Kurses durch die Schwimmlehrer ist nicht möglich. Die Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades ist einzuhalten. Die Schwimmhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Glasflaschen und Essen sind in der Schwimmhalle nicht erlaubt. Die Kursteilnehmer haben die Anweisungen der Schwimmlehrer zu befolgen. Die Schwimmschule behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an die Weisungen des/der Schwimmlehrer/s halten, vom Schwimmkurs auszuschließen. Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln, können Kursteilnehmer vom Schwimmkurs ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in beiden Fällen nicht.

§ 6 Einverständniserklärung und Gesundheit

Vor Beginn des Kurses haben die Eltern eine Einverständniserklärung für die Teilnahme ihrer Kinder unter 18 Jahren am Schwimmkurs unterschrieben bei der Schwimmschule Elke Leisge spätestens zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde, abzugeben. Hiermit wird die Beachtung/Kenntnisnahme der Ziff. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt. Eine ärztliche Untersuchung vor Beginn des Kurses kann durch die Schwimmschule verlangt werden. Mit Abgabe des Anmeldeformulars müssen gesundheitliche Einschränkungen der Schwimmschule zur Kenntnis gegeben werden (sowohl auf dem Anmeldeformular schriftlich vermerkt als auch eine zusätzliche mündliche Mitteilung). Zugleich erfolgt eine schriftliche Bestätigung, dass die Teilnehmer keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden, Ohren-/Augenbeschwerden oder ansteckende Infektionskrankheiten) haben und in gesundem Zustand den Schwimmkurs besuchen.

§ 7 Ferien, Urlaubsregelung und Rücktritt der Schwimmschule

Soweit möglich werden Ferien und Urlaubsregelungen berücksichtigt. Die Schwimmschule hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet Ansprüche gegen die Schwimmschule oder das jeweilige Hallenbad sind ausgeschlossen.

§ 8 Film- und Fotoaufnahmen, Veröffentlichung im Internet

Erstellte Film- und Fotoaufnahmen können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch die Schwimmschule im Internet (http://www.elke-leisge.de/ ) Tageszeitung oder ähnlichem veröffentlicht werden. Mit ihrer Anmeldung zum Kurs geben die Eltern die Einwilligung für die Nutzung. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden!

Fotos und Videoaufnahmen welche von der Schwimmschule Elke Leisge gemacht werden, sind Eigentum der Schwimmschule Elke Leisge.

§ 9 Gerichtsstand.